RECHTLICHE SITUATION
Mit der Verabschiedung des Gesetzentwurfes vom 12.12.2012 wurde Rechtssicherheit für die Beschneidung von Jungen geschaffen.
Für eine rechtssichere Durchführung einer medizinisch nicht indizierten Beschneidung müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein
Die Beschneidung muss von einem Arzt durchgeführt werden. In den ersten sechs Monaten ist eine Beschneidung durch religiöse Beschneider möglich, wenn diese eine entsprechende Qualifikation bzw. Ausbildung haben.
Die Anwendung einer Narkose oder Lokalanästhesie
Die Durchführung in dafür geeigneten Räumlichkeiten